Abrechnung & Honorar
Gesetzliche Krankenversicherungen
Die Kosten meiner psychotherapeutischen Tätigkeit werden von den gesetzlichen Krankenversicherungen getragen. Bitte denken Sie beim ersten Termin eines jeden Quartals (Januar, April, Juli, Oktober) an die Versichertenkarte. Eine Überweisung ist nicht notwendig.
Private Krankenversicherungen
Privatversicherte bzw. Beihilfeberechtigte bekommen in den meisten Fällen die Kosten der Behandlung erstattet. Entnehmen Sie bitte Ihrem Vertrag, ob dies bei Ihnen möglich ist. Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Da die privaten Krankenkassen aber die Kostenübernahmen für Psychotherapien sehr unterschiedlich regeln, ist es notwendig, sich vorher bei der eigenen Krankenkasse darüber zu informieren.
Es hängt von Ihrem individuellen Versicherungstarif ab, in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen von Ihrer Versicherung übernommen werden. Die meisten privaten Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für das Erstgespräch und bis zu vier weitere Gesprächstermine (sogenannte probatorische Sitzungen) ohne vorherige Genehmigung. Eine weiterführende Therapie muss fast immer bei der Versicherung beantragt werden. Die Anzahl der erstattungsfähigen Sitzungen variiert dabei je nach Versicherung und gewähltem Tarif. Teilweise werden die Kosten nur anteilig übernommen. Kosten die darüber hinaus entstehen, müssen von Ihnen getragen werden.
Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer privaten Krankenkasse oder Beihilfestelle nach den Bedingungen und fordern Sie die nötigen Formulare zur Aufnahme einer Psychotherapie an. Bei der Antragsstellung bin ich Ihnen selbstverständlich behilflich.
Selbstzahler
Aus unterschiedlichsten Gründen möchten Patienten ihre Psychotherapie lieber selbst zahlen. Als Selbstzahler einer Psychotherapie genießen Sie den Vorteil der absoluten Diskretion, denn in diesem Fall entfällt eine Befunderstellung für die Krankenkasse.
Auch bei Selbstzahlern richtet sich das Honorar nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).